ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE RESERVATION UND DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN
1 Reservation
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Die Reservation und deren Änderungen betreffend Leistungen vom Hard One werden für das Hard One erst verbindlich, wenn sie durch das Hard One und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind. Dies kann auch in Form eines rückbestätigten eMails erfolgen.
2 Benutzung der Räumlichkeiten
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Der Veranstalter übermittelt dem Hard One bis spätestens 30 Tage vor dem Anlass das detaillierte Programm, die Angaben über die benötigten Einrichtung in den Räumlichkeiten und die technischen Hilfsmittel sowie alle Informationen, die das Hard One für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt.
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Änderungen grösseren Ausmasses werden nach Aufwand und den bei externen Dienstleistern verursachten Kosten verrechnet.
3 Annullation der Reservation
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Absagen der Reservation müssen vom Kunden schriftlich dem Hard One mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass das Hard One dies zu vertreten hat, verrechnet das Hard One dem Kunden eine Annullationspauschale im Verhältnis der reservierten Leistung. Diese beträgt, sofern in der Bestätigung nicht explizit spezielle Vereinbarungen getroffen wurden- 90 bis 61 Tage vor dem Anlass: Gegenwert der Miete der Räumlichkeiten- 60 bis 31 Tage vor dem Anlass: 50% des geplanten Umsatzes- 30 bis 15 Tage vor dem Anlass: 75% des geplanten Umsatzes- ab 14 Tagen vor dem Anlass: 100% des geplanten Umsatzes.Wird eine Alternative für eine anderweitige Nutzung der Räumlichkeiten durch den Kunden gefunden, so reduziert sich der oben errechnete Betrag entsprechend dem mit der Alternative generierten Ertrag.Vereinbarte Sonderleistungen (z.B. Dekorationen, Unterhaltung/Künstler, Leistungen durch Dritte usw.) die infolge der Absage gegenstandslos werden, sind in jedem Falle zu vergüten.
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Für Teilannullierungen deren Wert das bestätigte Leistungsvolumen von Fr. 1'500.– übersteigt, gelten die gleichen Bedingungen wie unter 3 a).
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Hat das Hard One begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hard One gefährden kann, so ist das Hard One berechtigt, die Reservation jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
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Im Falle höherer Gewalt (Brand, Wasserschaden, Unruhen, Streik etc.) behält sich das Hard One vor, jederzeit von dieser Reservation entschädigungslos zurückzutreten.
4 Teilnehmerzahl
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Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig zu melden. Abweichungen von mehr als 20% müssen mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich gemeldet werden. Das Hard One hat bei einer Abweichung von mehr als 25% das Recht, vom Vertrag zurückzutreten sofern keine Umsatzgarantie vereinbart wurde.
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Die definitive Teilnehmerzahl ist spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich mitzuteilen.Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, die zuletzt gemeldete Personenzahl um +/- 5% zu korrigieren. Diese Teilnehmerzahl dient als Basis für die Abrechnung.Ist die Teilnehmerzahl höher, wird das Hard One bemüht sein, dieser Teilnehmerzahl zu entsprechen, kann jedoch nicht für die zusätzlich verlangten Mengen garantieren. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.Ohne Mitteilung von Seiten des Kunden wird für die Abrechnung von der zuletzt genannten Teilnehmerzahl ausgegangen.
5 Haftung
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a) Das Hard One haftet dem Kunden gegenüber bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldens-nachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leicht oder mittel fahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldensunabhängige Haftungen sind wegbedungen.
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b) Das Hard One lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an durch den Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritten eingebrachten Materialien.
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c) Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hard One zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird das Hard One, soweit möglich, für die sofortige Abhilfe besorgt sein. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
6 Weitere Bestimmungen
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Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke vom Hard One.
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Ein Sponsoring muss gegenseitig abgesprochen und vom Hard One bewilligt werden.
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Werbung mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hard One bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hard One.
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Sind für eine Veranstaltung spezielle Bewilligungen notwendig, hat sich der Kunde so frühzeitig als möglich an das Hard One zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können.
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Der Kunde haftet gegenüber dem Hard One für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hard One dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Dies schliesst auch alle Beschädigungen oder die grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Installationen mit ein.
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Feuer-Fehlalarme die durch die Teilnehmer ausgelöst werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
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Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachtes Gut obliegt dem Veranstalter. Das Hard One kann einen Nachweis dieser Versicherungen verlangen.
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Das Hard One ist berechtigt, für die Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
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Ohne andere Vereinbarung stellt das Hard One dem Kunden die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen des Hard One innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.Rechnungen von Veranstaltungen mit weniger als CHF 1’000.- Umsatz sind direkt vor Ort zu begleichen.
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Mehraufwand von Mitarbeitern des Hard One, z.B. Aufräumarbeiten, Abfallentsorgung und Reinigungsarbeiten, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurden, werden in Rechnung gestellt.
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Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.
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Für alle Vereinbarungen betreffend einem Anlass im Hard One ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
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Der Gerichtsstand für alle Differenzen aus Vereinbarungen und Abrechnungen betreffend einem Anlass im Hard One ist Zürich.